Reha Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - kooperatives Modell (Rehakoop)

 

Reha-Ausbildung kooperatives Modell

Seit 2010 führt das JAW Plön Koppelsberg eine Reha-Ausbildung kooperatives Modell im Auftrag der Agentur für Arbeit durch. Hinter dem Arbeitstitel verbirgt sich im Amtsdeutsch eine „Maßnahme zur Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1 b Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)“. Mit Kooperativem Modell ist gemeint, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die diese Form der Ausbildung absolvieren, den Status eines Auszubildenden bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hauptbereich Generationen und Geschlechter haben, ihre fachpraktische Ausbildung aber in sogenannten Kooperationsbetrieben absolvieren.

Zielgruppe und Teilnahme

Die Rehakoop richtet sich dementsprechend an junge Menschen, die die Unterstützung eines Bildungsträgers auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Erstausbildung in Anspruch nehmen wollen. Dafür müssen die Teilnehmer*innen gewisse Voraussetzungen gemäß § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) (allgemeine Ausbildung einschließlich Stufenausbildung) und §§ 64 ff BBiG/§ 42 k-m HwO („Fachpraktiker“ bzw. „Werkerausbildung“) erfüllen.

Ziele und Inhalte

Zunächst wird in der Akquise von Kooperationsbetrieben vor Ausbildungsbeginn auf eine passgenaue Vermittlung Wert gelegt. Anschließend steht in der Durchführung der rehabilitationsspezifischen Ausbildung die bedarfsgerecht begleitende Unterstützung der Teilnehmenden zur Erlangung eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Wenn möglich soll eine frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung – vorzugsweise im Kooperationsbetrieb – erfolgen.

Ziel ist die anschließende dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung möglichst im Kooperationsbetrieb. Daneben koordiniert das JAW Plön-Koppelsberg die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen, insbesondere auch mit der Berufsschule. Hier unterstützt das JAW Plön-Koppelsberg insbesondere durch Stütz- und Förderunterricht (mindestens vier Zeitstunden wöchentlich) sowie durch kontinuierliche sozialpädagogische und psychologische Begleitung.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt dementsprechend ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird lediglich fachtheoretisch in Form von Unterricht durch das JAW Plön-Koppelsberg begleitet und unterstützt. Zu diesem Zweck wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hauptbereich Generationen und Geschlechter und dem Teilnehmenden geschlossen. Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag wird ein Kooperationsvertrag mit dem akquirierten, persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieb abgeschlossen. Die Kooperationsbetriebe müssen die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG/§§ 21 ff. HwO besitzen und in der Lage sein, den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmenden gerecht zu werden.

Information und Beratung

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen zur Beantwortung jederzeit gerne zur Verfügung:

Ansprechpartner:

Michael Tobias
Tel.: (04522) 507 - 289
m.tobias@koppelsberg.de